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E-Government Aktionsplan 2012
Ein zentrales Element bei der erneuerten Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit in der Schweiz 2007-2015 bildet der Aktionsplan. Als neues Instrument soll er die Strategieumsetzung beschleunigen. Im Aktionsplan werden kurz-, mittel- und langfristige Massnahmen für ausgewählte priorisierte Vorhaben festgelegt. Diese werden durch finanzielle Beiträge im Gesamtumfang von 2.4 Millionen Franken pro Jahr unterstützt - paritätisch getragen durch Bund und Kantone. Der Aktionsplan soll in einem jährlichen Rhythmus durch den Steuerungsausschuss E-Government Schweiz überprüft und aktualisiert werden. Dieser entscheidet auch über die Zuteilung der Mittel.
Definierte Ziele
Der Aktionsplan soll wesentlich zur Erreichung folgender Ziele beitragen:
- Sichtbare Schlüsselleistungen für Wirtschaft, Verwaltung und Bevölkerung stehen zur Verfügung, d.h. für die Umsetzung der Strategie grundlegende Leistungen, die breite Wirkung auf alle Zielgruppen haben
- Grundlegende Voraussetzungen organisatorischer, rechtlicher und/oder technischer Art für die Bereitstellung der genannten Schlüsselleistungen sind geschaffen.
Drei Bereiche im Visier
Vor diesem Hintergrund ist der Aktionsplan in folgende drei Bereiche unterteilt:
- E-Government-Landkarte für eine Gesamtsicht der E-Government-Vorhaben;
- Strategische Leistungen und Basisinfrastruktur;
- „Quick-Wins“: E-Government-Vorhaben, welche innert nützlicher Frist umgesetzt werden können und eine hohe Visibilität aufweisen.
Auf dieser Basis hat der Steuerungsausschuss am 5. April 2012 die erste Tranche des Aktionsplanes 2012 mit Massnahmen für 7 priorisierte Vorhaben beschlossen.
- Aktionsplan 2012 - 1. Tranche, PDF, 2022 kb
5. April 2012
Letzte Änderung: 11.04.2012
Begleitung und Controlling der Massnahmen im Aktionsplan
Um die inhaltliche Abstimmung der Massnahmen im Aktionsplan sicherzustellen, wird die Geschäftsstelle die Vorhaben im Aktionsplan laufend begleiten. Ein entsprechendes Controlling soll über folgende Dimensionen Aufschluss geben: finanzielle und personelle Ressourcen, Termine und Zielerreichung, sowie Risikomanagement-Aspekte. Dieses Vorgehen ist im Umsetzungskonzept Aktionsplan 2012 – 2015 festgelegt.
- Umsetzungskonzept Aktionsplan 2012 - 2015, PDF, 367 kb
5. April 2012
Letzte Änderung: 11.04.2012
Prozess und Kriterien zur Aufnahme eines Vorhabens in den Aktionsplan
Der Katalog priorisierter Vorhaben bildet die Basis für die Aufnahme eines Vorhabens im Aktionsplan. Für 2012 ist der Aufnahmeprozess abgeschlossen. Für die Jahre 2013-2015 können die federführenden Organisationen bei der Geschäftsstelle einen Antrag einreichen. Hilfsmittel und Vorlagen hierzu werden demnächst auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.
Für die Priorisierung werden die Vorhaben gemäss den folgenden Kriterien bewertet:
- Strategierelevanz: Das Vorhaben beinhaltet für die Umsetzung der Strategie grundlegende Elemente, d.h. insbesondere Elemente der Grundinfrastruktur. Für die Identifikation von strategierelevanten Vorhaben soll die im Aktionsplan 2012 vorgesehene E-Government-Landkarte die Basis bilden.
- Breitenwirkung: Das Vorhaben entfaltet auf alle Zielgruppen der Strategie (Wirtschaft, Verwaltung, Bürger) breite Wirkung.
- Kosten/Nutzen Verhältnis: Das Vorhaben weist ein gutes Kosten/Nutzen Verhältnis auf, gemäss dem quantitativen (wenn berechenbar) und qualitativen Nutzen nach Utilitas.
- Realisierbarkeit: Die Massnahmen sind in absehbarer Zeit realisierbar und auch sichtbar.
- Innovationspotential: Das Vorhaben beinhaltet innovative Elemente, neue Technologien.
- Dringlichkeit: Die Umsetzung des Vorhabens ist dringlich, z.B. aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen.

