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E-Government Schweiz

Erneuerung der Rahmenvereinbarung über die
E-Government-Zusammenarbeit in der Schweiz

Die aktuelle Rahmenvereinbarung gilt bis Ende 2011. Um die Kontinuität der E-Government-Strategie Schweiz und deren Umsetzung zu gewährleisten, hat der Steuerungsausschuss an seiner Sitzung vom 4. November 2010 die Geschäftsstelle E-Government Schweiz beauftragt, unter Einbezug der wichtigsten E-Government-Akteure die Erneuerung der Rahmenvereinbarung durchzuführen. Er fordert damit eine höhere Geschwindigkeit bei der Realisierung von E-Government. Dabei soll insbesondere eine stärkere zentrale Führung angestrebt werden, ohne die Kantone von ihrer Umsetzungsverantwortung zu entbinden.

Vernehmlassung und Zustimmung zur neuen Rahmenvereinbarung

Die Geschäftsstelle E-Government Schweiz hat Anfang 2011 in enger Zusammenarbeit mit dem Sekretariat der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) einen Entwurf für die neue Rahmenvereinbarung erarbeitet.

Der Steuerungsausschuss hat am 20. Juni 2011 den Entwurf verabschiedet und diese im Sommer 2011 beim Bund, bei den Kantonen und  verschiedenen Organisationen in die Vernehmlassung  gegeben. Bund und Kantone unterstützen die Stossrichtung einer verstärkten Zusammenarbeit und Koordination. Sie begrüssen die Schaffung eines gemeinsamen Aktionsplans. Die Kantone sind jedoch nicht bereit, die damit verbundene personelle Aufstockung der Geschäftsstelle zu finanzieren.

Der Steuerungsausschuss hat an seiner Sitzung vom 24. Oktober 2011 von diesen Ergebnissen Kenntnis genommen und die Geschäftsstelle beauftragt, eine Aufgabenpriorisierung vorzuschlagen, die sich an den vorhandenen personellen Ressourcen orientiert und ihm diese an seiner nächsten Sitzung vorzulegen. Zudem hat der Steuerungsausschuss die Geschäftsstelle beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Sekretariat der KdK den Entwurf der Rahmenvereinbarung im Sinne der Vernehmlassungsresultate anzupassen.

Der Bundesrat und die Plenarversammlung der KdK haben dieser überarbeiteten Version am 16. November, bzw. am 16. Dezember 2011 zugestimmt. Die neue Rahmenvereinbarung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.



Aktionsplan 2012

Der Aktionsplan soll als zusätzliches Umsetzungsinstrument die Umsetzung der E-Government-Strategie Schweiz ab 2012 beschleunigen. Der Aktionsplan enthält folgende drei Stossrichtungen:

Dafür werden priorisierte Vorhaben nach den Kriterien wie Strategierelevanz, Breitenentwicklung oder Kosten/Nutzen Verhältnis geprüft. Der Steuerungsausschuss hat die Geschäftsstelle beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen und weiteren E-Government-Akteuren und im Rahmen der verfügbaren Ressourcen einen Entwurf des Aktionsplans zu erstellen und ihm an seiner nächsten Sitzung vorzulegen. Als Grundlage hierfür hat der Steuerungsausschuss folgendes Arbeitsdokument genehmigt:


Weitere Dokumente




Logos der Bundesverwaltung und der Konferenz der Kantonsregierungen